Nachdem wir uns die letzten Wochen mit Save Solidarity online gemeinsam für die Seenorettung stark gemacht und auf kreative Art ein Zeichen für Solidarität gesetzt haben, möchte ich im Folgenden noch ein paar Hintergrundinfos liefern. Nach dem internationalen Seerecht, unter anderem festgehalten im Seerechtsübereinkommen, den SOLAS-Abkommen und dem Internationalen Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung haben alle Küstenstaaten die Pflicht, in ihrem Seegebiet die Rettung Schiffbrüchiger zu gewährleisten. Die Rettung von Menschen in Seenot ist dabei eine Pflicht aller Schiffe und Besatzungen, insofern die eigene Besatzung dadurch nicht lebensbedrohlich gefährdet wird. Im letzten Semester konnte ich im November 2019 in der Ringvorlesung im Curriculum „Friedensbildung“ der Uni Hamburg einen Vortrag der Rechtsanwältin Annette Schmidt „Seenotrettung versus internationales Seerecht“ besuchen. Die wichtigsten Erkenntnisse daraus über die Gesetze des Meeres möchte ich gern mit euch teilen.
Die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot ist als Ausdruck der Menschlichkeit tief verankert in der jahrhundertealten, maritimen Tradition. Sie gilt als ungeschriebenes Völkergewohnheitsrecht in jedem Bereich der See. Der klassische Fall einer Seenotrettung betraf Seefahrer*innen, die auf ihrer Route mehr oder weniger zufällig Schiffe in Gefahr antrafen. Staatliche Schiffe Europas sind allein schon durch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Anti-Folter-Konvention und die Menschenrechtskonvention (Siehe auch https://www.znf.uni-hamburg.de/studium/friedensbildung-peacebuilding/lehrangebot/friedensbildung-grundlagenfallbeispiele.html) daran gehindert, aus Seenot gerettete Menschen nach zum Beispiel Libyen zurückzubringen, ohne ihre Schutzbedürftigkeit sorgfältig überprüft zu haben. Es kann darüber diskutiert werden, ob private Seefahrer*innen auch an das „Non-Refoulement-Prinzip“, den Grundsatz der Nichtzurückweisung im Völkerrecht, gebunden sind. In jedem Fall befinden sie sich in der Pflicht, gerettete Personen an einen sicheren Ort zu bringen. Unter einem sicheren Ort ist mehr als nur ein trockener Boden unter den Füßen zu verstehen. Dass Libyen keinen sicheren Ort darstellt, ist in der EU bekannt. Demnach, so berichtete Annette Schmidt es uns, verstößt es gegen völkerrechtliche Verpflichtungen, aus Seenot gerettete Menschen nach Libyen zurückbringen oder Boote mit Geflüchteten an der Weiterfahrt zu hindern, bis sie von der libyschen Küstenwache eingeholt werden. In der Realität wird dies momentan häufig durch italienische Schiffe praktiziert.
Schmidt räumte in ihrem Vortrag mit weit verbreiteten Vorurteilen auf, wie etwa, dass sich NGOs der Schlepperei mitschuldig machen würden. Dabei wies sie darauf hin, dass die libysche Küstenwache und Küstenwachen anderer nordafrikanischer Länder selbst in das Schleppergeschäft verwickelt seien. Deshalb hätten die Seenotrettungs-Schiffe häufiger versucht, die Boote der Geflüchteten nach deren Rettung zu zerstören, damit sie nicht erneut verwendet werden können. Bei der Forderung, die NGO-Schiffe sollten die geretteten Menschen zurück nach Afrika bringen, würde nach Schmidt nicht bedacht, dass ein Eindringen in die territorialen Hoheitsgewässer an der nordafrikanischen Küste verboten ist. Abgesehen davon, dass dies mit langjährigen Haftstrafen wegen Schlepperei geahndet werden kann und die Küstenwachen schlimmstenfalls mit Waffengewalt darauf reagierten, würde das Zurückbringen der Geflüchteten gegen das internationale Völkerrecht verstoßen. Auch über das Vorurteil, NGO-Schiffe würden unerwünschte Migrant*innen nach Europa bringen, klärte Annette Schmidt auf. Dadurch, dass der Code of Conduct von den NGO-Schiffen unterzeichnet werden musste, was durch die EU bestimmt wurde, sind sie gezwungen, gerettete Menschen nach Europa statt in ein anderes sicheres afrikanisches Land zu bringen.
Vor allem junge Männer überleben die Überfahrt übers Mittelmeer nach Europa im Gegensatz zu Frauen und Kindern, weshalb sie auf den Flüchtlingsbooten am stärksten vertreten sind. Die NGO-Schiffe sind zudem laut Schmidts Aussage kein Pull-Faktor für flüchtende Menschen, wie häufig kritisiert wird, da die Rettungseinsätze erst begannen, nachdem bereits mehrere Zehntausend Menschen im Meer ertrunken waren. Sie sind zudem durch das Internationale Seerecht verpflichtet, zu retten, sobald sie Kunde davon erhalten, dass Menschen in Seenot in der Nähe sind. Auf dessen Missachtung stehen langjährige Haftstrafen. Wird von diesen gesetzlichen Grundlagen ausgegangen, ist Seenotrettung ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechte Europas.
Text // Fabienne